Artikel 20a des Grundgesetzes

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Artikel 20a des deutschen Grundgesetzes beinhaltet den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und dazu gehört auch das Wasser.

Die detaillierteren Gesetze zum Thema Wasser sind übrigens alle im „Wasserhaushaltsgesetz – WHG“ zusammengefasst. Dieses Gesetz enthält auch Richtlinien, Verordnungen und mehr zum Thema Grund- und Oberflächenwasser.

Quelle: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/binnengewaesser/gewaesserschutzrecht/deutschland/das-wasserhaushaltsgesetz

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